Grüne fordern höhere kommunale Beteiligung

Fehlender Anreiz für private Investoren bei Gemeindewerken nur vorgeschoben

Aktuell präsentieren die Landtagsfraktionen von CDU und FDP einen Änderungsantrag zur wirtschaftlichen Betätigung der hessischen Gemeinden bei der Energieerzeugung. „Der vorliegende Antrag zur Änderung der Hess. Gemeindeordnung (HGO) §121 weist zwar den richtigen Weg, führt ihn aber nicht konsequent zu Ende,“  beurteilt Gudrun Bednarek- Siegfried, Vorstandssprecherin der Grünen des KV KS-Land.

 

Die aktive Mitarbeit der Gemeinden wird landesweit benötigt, um die Energiewende in den nächsten Jahren voranzutreiben und dabei kommt es besonders auf die Akzeptanz der Bevölkerung bei der Errichtung von Energieerzeugungsanlagen an. Um dies zu erreichen, sollen die Gemeinden zwar die Möglichkeit haben, sich über Gemeindewerke wirtschaftlich zu betätigen, aber nur bis zu  einem maximalen  Anteil von 50 Prozent. „Nur wenn eine Markterkundung ergibt, dass private Dritte und Einwohner nicht ausreichend beteiligt werden können, kann die Gemeinde ihren Anteil an der neuen Gesellschaft steigern,“  wird im Gesetzentwurf ausgeführt.

 

Momentan planen viele hessische Gemeinden eigene Versorgungswerke,  da die Neuvergabe der Stromkonzessionen ansteht. Eine kommunale Einflussnahme der betroffenen Gemeinden kann nur dann erzielt werden, wenn die Beteiligung mindestens 51% oder besser mehr beträgt. „Diese Markterkundung wird vorgeschoben, um die Selbstbestimmung der Gemeinden zu verhindern,“ gibt Steffi Weinert, Fraktionsvorsitzende der Grünen von KS-Land zu bedenken.

 

Im Übrigen sei diese Festlegung realitätsfern, da die, an den aktuellen Verhandlungen teilnehmenden Energieversorgungsunternehmen durchaus Mehrheitsbeteiligungen der Gemeinden von über 60%  akzeptieren.

 

Somit kann es also nicht um eine mangelnde Anreizfunktion für private Investoren gehen, sondern eher darum,  die kommunale Selbstversorgung zugunsten der großen Energieversorger einzuschränken. „Gerade die Bürgerbeteiligung an der Energieerzeugung vor Ort, kleinteilig und dezentral, mit lokaler und regionaler Wertschöpfung  wird einen beträchtlichen Teil unserer  zukünftigen Energieversorgung darstellen. Und diese gilt es zu maximal zu unterstützen,“   führt Ulrich Tribull, Vorstandssprecher der Grünen KV KS- Land aus. Zusätzlich sollte gesetzlich festgeschrieben werden, dass bei privater Beteiligung nach Größenordnung unterschieden wird. Es gilt eine selbstbestimmte, kommunale  Energieversorgung der Bürger vor Ort zu unterstützen, die sich an einer sicheren und kostengünstigen Versorgung orientiert und sich damit deutlich von den überregional agierenden Energieversorgungsunternehmen unterscheidet.

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